23. November 2024
4. Der Immobilienmakler als Schadenvermeider:
Stellen Sie sich vor, Sie finden endlich nach jahrelanger Suche ein wunderschönes Domizil in ländlicher Umgebung.
Es wird zu einem stolzen Kaufpreis angeboten, aber das weitläufige Grundstück und das alte Bauernhaus aus dem letzten Jahrhundert, welches stetig umgebaut und hochwertig modernisiert wurde, scheinen jeden Euro wert zu sein.
Vorsicht – gerade dieses ländliche Idyll kann schnell zum finanziellen Desaster werden!
Befindet sich nämlich ein solches Objekt baurechtlich im Außenbereich (§ 35 BauGB), sind unbedingt zusätzliche Prüfungen vor dem Kauf der Immobilie durchzuführen.
So sollte dringend die tatsächliche Wertigkeit des Grundstücks ermittelt werden. Da ländliche Flächen oftmals nicht für eine ausschließliche Wohnbebauung (z.B. ohne Anbindung an einen landwirtschaftlichen Betrieb) vorgesehen sind, können die Bodenrichtwerte hier deutlich unter denen für Wohnbauflächen im Innenbereich (§ 34 BauGB) liegen.
Weiterhin sind unbedingt chronologische Erkundigungen darüber einzuholen, ob die vorhandenen baulichen Anlagen sowie sämtliche Änderungen vollständig genehmigt wurden und damit möglicherweise Bestandsschutz haben.
Ist dies nicht der Fall, handelt es sich unter Umständen um einen Schwarzbau für den nachträglich keine Genehmigung erteilt wird. Hier droht schlimmstenfalls der behördlich angeordnete, ersatzlose Abriss des Gebäudes.
Damit wäre nicht nur ihre Traumimmobilie untergegangen, sondern auch ein Wertverlust der Immobilie bzw. ein enormer finanzieller Schaden für Sie entstanden.
Sie sehen, nur weil es über 100 Jahre gutgegangen ist und das Haus dort schon immer stand, gilt dies nicht automatisch auf Dauer.
Es empfiehlt sich also unbedingt gerade bei Spezialimmobilien genauer hinzusehen und den Rat eines erfahrenen Immobilienfachmanns einzuholen.
Bitte sprechen Sie uns gerne an, wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme…
HANS M. STEPHAN IMMOBILIEN IVD
Ihr Immobilienmakler in Wuppertal und Umgebung seit mehr als 30 Jahren