03. Dezember 2024
Einblicke in die anstehenden Veränderungen
Mit dem Jahreswechsel stehen einige Änderungen in der Wohnungs- und Energiepolitik an, die sowohl Immobilienbesitzer als auch die gesamte Immobilienbranche betreffen. Der Immobilienverband Deutschland IVD gibt Einblicke in die anstehenden Veränderungen für das Immobilienjahr 2024:
Gebäudeenergiegesetz (GEG) tritt in Kraft
Das überarbeitete Gebäudeenergiegesetz (GEG), das ab dem 1. Januar 2024 in Kraft tritt, zielt darauf ab, den Anteil erneuerbarer Energien in Heizsystemen zu erhöhen und Emissionen zu reduzieren. Ab diesem Datum müssen neu installierte Heizungen einen bestimmten Prozentsatz an erneuerbaren Energien verwenden. Konkret bedeutet dies, dass jede nach der Veröffentlichung des kommunalen Wärmeplans installierte neue Heizung zu mindestens 65 Prozent auf erneuerbare Energien setzen muss. Für Heizungen, die zwischen dem 1. Januar 2024 und der Veröffentlichung des kommunalen Wärmeplans installiert werden, gilt ab dem 1. Januar 2029 eine Mindestnutzung von 15 Prozent erneuerbarer Energien, die in weiteren Schritten gesteigert werden soll. Großstädte müssen ihre Wärmeplanung bis zum 1. Juli 2026 erstellen, andere Kommunen bis zum 1. Juli 2028. Diese Pläne bestimmen, wann die Vorgabe des GEG greift, dass alle neuen Heizungen zu 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen müssen. Das GEG fordert außerdem, dass Mehrfamilienhäuser mit Etagenheizungen innerhalb von fünf Jahren entscheiden müssen, ob sie auf eine Zentralheizung umstellen. „Wird keine Entscheidung getroffen, wird die Umstellung auf eine Zentralheizung verpflichtend“, warnt Dr. Christian Osthus, stellvertretender Bundesgeschäftsführer beim Immobilienverband Deutschland IVD.
Weitere Veränderungen, die in 2024 anstehen, können Sie im vollständigen Artikel auf der Seite des Immobilienverband Deutschland IVD lesen, unter: https://ivd.net/das-aendert-sich-2024-fuer-immobilieneigentuemer/
Quelle: Immobilienverband IVD | Pressemitteilung vom 18. Dezember 2023